Was ist Eigentum? – Wer ist Eigentümer?

Nach Artikel 14 GG wird jedem Menschen das Recht auf Eigentum gewährleistet.

Im BGB ist dies in § 903 festgehalten. Demnach ist Eigentum das unbeschränkte Recht, über eine Sache frei verfügen und auf diese einwirken zu können. Ebenfalls beinhaltet es das Recht andere Personen von der Nutzung der Sache auszuschließen.

Der Eigentümer der Sache, hat die rechtliche Sachherrschaft.

Es können auch mehrere Personen Eigentümer sein. Wenn z.B. zwei Personen zusammen ein Auto kaufen sind beide Personen Eigentümer (sog. Miteigentümer)

§ Gesetzestext - §903 BGB

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

Beispiel

Timo kauft sich, von seine lange ersparten Geld, in einem Elektronikmarkt die Playstation 4.

Er ist nun Eigentümer dieser Playstation. Simon der sich keine neue Playstation leisten kann, leiht sich die Konsole bei Timo für eine Woche aus. Nun hat Simon zwar die Konsole für eine Woche, dennoch ist Timo der Eigentümer, da ihm die Playstation gehört und er entscheiden kann, was damit passiert. Außerdem kann er die Konsole jederzeit von Simon zurückverlangen.