Was bedeutet vorsätzlich und fahrlässig?

Vorsätzliches Handeln ist das Handeln mit Wissen und Wollen in dem Bewusstsein dass die Handlung widerrechtlich ist. Die Person handelt also bewusst und in voller Absicht.

Fahrlässiges Handeln hingegen ist das Außer-Acht-lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Wer fahrlässig handelt, handelt also ohne Absicht, aber mit einer Unvorsichtigkeit.