Artikel 1 – Grundgesetz (GG) – Menschenwürde

“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Pflicht aller staatlichen Gewalt.”

Die Achtung der Menschenwürde ist für den Sicherheitsbereich sehr wichtig. Bei jeglichen Maßnahmen darf die Menschenwürde nicht missachtet werden!

§ Gesetzestext - Artikel 1 - Grundgesetz (GG)

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

2004 folterten Soldaten der US-Armee Inhaftierte des Gefängnisses Abu Ghraib.
Hier wurde eindeutig die Würde der Menschen missachtet.Abu Ghraib - Folter - Menschenwürde