§229 – fahrlässige Körperverletzung

Objektiver Tatbestand:

Wer…

– eine Körperverletzung an einer anderen Person durch Fahrlässigkeit verursacht-

Subjektiver Tatbestand:

Fahrlässigkeit

Bestrafung:

– Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre

– Geldstrafe

Verbrechen oder Vergehen?

Vergehen

Versuch strafbar?

Nein

§ Gesetzestext - §229 - fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beispiel

Ralf möchte Laura zeigen wie man einen Stock schnitzt. Als er das Messer jedoch ansetzt rutscht er ab, und schneidet Laura in die Hand.