§252 – Räuberischer Diebstahl

Objektiver Tatbestand:

Wer …

– bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen

– gegen eine Person Gewalt ausübt, oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben droht

– um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu halten.

Subjektiver Tatbestand:

Vorsatz

Bestrafung:

– Freiheitsstrafe nicht unter 1

Verbrechen oder Vergehen?

Verbrechen

Versuch strafbar?

Ja

§ Gesetzestext - §252 - Räuberischer Diebstahl

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

Beispiel

Der Täter T. stiehlt in einem Elektromarkt eine Xbox One. Als er das Geschäft verlassen möchte hält ihn der Ladendetektiv L. auf. Anstatt anzuhalten und zu kooperieren schlägt der T. dem L. unvermittelt ins Gesicht und läuft weg.