Sonstige Gegenstände

Tierabwehrsprays/Pfeffersprays:
Pfefferspray welches als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist unterliegt keinen waffenrechtlichen Einschränkungen und darf somit von jeder Person erworben und geführt werden. Nur auf Veranstaltungen die dem Versammlungsgesetz unterliegen (z.B. Demonstrationen) sind diese verboten!

Reizstoffsprühgeräte die nicht speziell für die Tierabwehr gedacht sind (z.B. CS-Gas) dürfen nur von Personen die mind. 14 Jahre alt sind erworben und geführt werden. Allerdings müssen diese Geräte ein Prüfsiegel vorweisen und in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sein. Hier gilt ein Führungsverbot auf öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Kirmes). Es muss außerdem immer ein Ausweis mitgeführt werden (Ausweispflicht).

Taser:
Taser dürfen nur von Personen ab 18 Jahren erworben und geführt werden. Der Taser muss aber ein PTB-Prüfzeichen aufweisen und gesundheitlich unbedenklich sein, sonst ist dieser verboten. Der Träger muss einen Ausweis mitführen (Ausweispflicht). Führungsverbot auf Veranstaltungen nach Versammlungsgesetz.