Was sind Hieb- und Stoßwaffen?

Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände die dazu bestimmt sind mittel Hieben, Stößen, Stichen, Schlägen oder Würfen Verletzungen hervorzurufen. (z.B. Schlagstock, Einsatzstock, Schwerter, Degen etc.)

Sport- oder Gebrauchsgegenstände sind, je nach Zweck der Herstellung, keine Hieb- und Stoßwaffen. (z.B. Baseballschläger, Werkzeuge etc.)

Das Führen von Hieb- und Stoßwaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar – auf öffentlichen Veranstaltungen sogar eine Straftat.

Achtung: Auch das Führen von Schlagstöcken von Sicherheitsmitarbeitern in der Öffentlichkei ist eine Ordnungswidrigkeit! Der Unternehmer kann bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung anfordern. Diese wird in der Realität aber sehr selten vergeben.

Waffenrechtliche Bestimmungen:

Erwerb/Besitz:

– ab 18 Jahren möglich

Überlassen:

– nur an Personen über 18 Jahre

Führen:

– grundsätzlich verboten
– es gibt aber einige wenige Ausnahmen