Wie müssen Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden?

Grundsätzlich muss jede Person die Schusswaffen oder/und Munition besitzt, diese gegen Abhandenkommen oder durch die Wegnahme von unbefugten Dritten sichern. Minimalste Anforderung für erlaubsnisfreie Waffen (z.B. Luftdruckwaffen, Schlagstock etc.) ist ein verschlossenen Behältnis.

Schusswaffen die als Kurzwaffen eingeordnet werden und erlaubnispflichtig sind müssen, in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden welches mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht. Für die Aufbewahrung von Langwaffen oder mehr als 10 Kurzwaffen gelten strengere Maßgaben.

Munition die erlaubnispflichtig ist, muss in einem Stahlblechbehätlnis mit Schwenkriegelschloss, oder einem gleichwärtigen Behältnis aufbewahrt werden.

Außerdem müssen Schusswaffen und Munition grundsätzlich getrennt voneinander aufbewahrt werden. (Ausnahmen bei bestimmten Schutzbehältnissen)