Wie wird die schriftliche Prüfung bewertet?

Wie wird der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung nach §34a GewO bewertet?

In diesem Artikel geht es darum, wie die Fragen und Antworten aus den verschiedenen Themengebieten bewertet werden. Ab welcher Punktzahl hat man bestanden oder nicht bestanden? Wir sagen euch, welche Themenbereiche ihr unbedingt, intensiv lernen solltet und welche Bereiche für die Ablegung des Scheins bei der IHK nicht ganz so wichtig sind.

Prüfungszeit

Die Prüfungszeit beträgt genau 120 Minuten. Das sind zwei Stunden die ihr für die Beantwortung der Fragen Zeit habt. Ein Fußballspiel mit 90 Minuten Spielzeit und anschließender Verlängerung dauert ebenfalls ca. 120 Minuten. Wer gelernt hat, wird zeitlich absolut keine Schwierigkeiten bekommen. Der Großteil der Prüflinge ist nach 45 Minuten bis ca. 90 Minuten fertig.

Punkteverteilung nach Themengebieten (Klicken zum vergrößern)
Themengebiete – Anzahl der Fragen  – Punktzahlen

Die Prüfung ist, genauso wie das Lernmaterial, in neun Themengebiete eingeteilt. Je nach Themengebiet sind eine unterschiedliche Anzahl von Fragen zu beantworten, und werden auch unterschiedlich bewertet. Es gibt 100 Punkte in 72 Prüfungsfragen. Wer also z.B. 78 Punkte erreicht, hat auch 78% richtig. Einige Fragen werden aufgrund ihrer Wichtigkeit mit zweien, statt nur einem Punkten bewertet.

Hier eine gute Übersicht:

1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Anzahl der Prüfungsfragen: 4
Punkte pro Frage: 2
Maximal erreichbare Punktzahl in Themengebiet: 8

2. Gewerberecht
Anzahl der Prüfungsfragen: 4
Punkte pro Frage: 1
Maximal erreichbare Punktzahl in Themengebiet: 4

3. Datenschutz
Anzahl der Prüfungsfragen: 4
Punkte pro Frage: 1
Maximal erreichbare Punktzahl in Themengebiet: 4

4. Bürgerliches Recht
Anzahl der Prüfungsfragen: 12
Punkte pro Frage: 2
Maximal erreichbare Punktzahl in Themengebiet: 24

5. Straf- und Verfahrensrecht
Anzahl der Prüfungsfragen: 12
Punkte pro Frage: 2
Maximal erreichbare Punktzahl in Themengebiet: 24

6. Umgang mit Menschen
Anzahl der Prüfungsfragen: 16
Punkte pro Frage: 1
Maximal erreichbare Punktzahl in Themengebiet: 16

7. Umgang mit Verteidigungswaffen / Waffengesetz (WaffG)
Anzahl der Prüfungsfragen: 4
Punkte pro Frage: 1
Maximal erreichbare Punktzahl in Themengebiet: 4

8. Unfallverhütungsvorschriften
Anzahl der Prüfungsfragen: 8
Punkte pro Frage: 1
Maximal erreichbare Punktzahl in Themengebiet: 8

9. Grundlagen der Sicherheitstechnik
Anzahl der Prüfungsfragen: 8
Punkte pro Frage: 1
Maximal erreichbare Punktzahl in Themengebiet: 8

Gesamtpunktzahl: 100
Gesamtzahl der Fragen: 72

Augenmerk auf BGB und StGB!

Wie ihr der Grafik entnehmen könnt, machen die Prüfungsbereiche Bürgerliches Recht und Straf- und Verfahrensrecht jeweils 24 Punkte aus – zusammen also 48 Punkte. Wenn ihr also in diesen beiden Prüfungsbereichen richtig gut gelernt habt und alle Fragen richtig beantwortet habt, benötigt ihr nur noch zwei Punkte um bestanden zu haben. Selbstverständlich dürfen aber kleinere Lerngebiete wie das Waffenrecht oder der Datenschutz nicht vernachlässigt werden.

Bestanden / nicht bestanden

Bei der schriftlichen Prüfung gibt es eine klare Grenze bei der Prüfungen mit bestanden bzw. nicht bestanden gewertet werden.

0-49 Punkte: Prüfung ist nicht bestanden
50-100 Punkte: Prüfung ist bestanden

Wer genau 49 Punkte erreicht hat darf ist leider durchgefallen. Es gibt also keine Nachprüfungen oder Möglichkeiten das Ergebnis auszubessern. Wer mit 50 oder 51 Punkten die schriftliche Sachkundeprüfung bestanden hat, darf sich zunächst freuen. Allerdings sollte man bei einer Punktzahl von 50-65 nochmal gut für die mündliche Prüfung bei der IHK lernen. Es wäre ärgerlich die schriftliche Prüfung zu bestehen und die mündliche dann zu versieben.

Also bleibt sicher!

Grüße
Christian Schulz

Comments
  • Thomas J. Heister

    Sehr geehrter Herr Schulz,
    mein Respekt und Lob für Ihre 34 a-Jack Seite.

    Ein super Tool zur Lernstandskontrolle und zum Lernen.

    VG Thomas Heister