Was sind Druckluft-, Federdruck-, und CO₂-Waffen?
Druckluft-, Federdruck, und CO₂-Waffen sind Waffen bei denen Geschosse durch einen Lauf verschossen werden und die Bewegungsenergie bei Austritt aus dem Lauf max. 7,5 Joule beträgt. Diese Waffen sind also als Schusswaffen einzustufen, haben jedoch andere waffenrechtliche Bestimmungen.
Solche Waffen sind nur mit einem Siegel – “F im Fünfeck” als Druckluft-, Federdruck-, oder CO₂-Waffe einzuordnen.
Waffenrechtliche Bestimmungen:
Erwerb/Besitz:
– erlaubnisfrei
– keine Waffenbesitzkarte erforderlich
– ab 18 Jahren – sonst Ordnungswidrigkeit
– fachgerechte Verwahrung + Sicherung gegen Wegnahme durch Unbefugte
Überlassen:
– nur an Berechtigte – sonst Ordnungswidrigkeit
Führen:
– erlaubnispflichtig
– “normaler” Waffenschein erforderlich – kleiner Waffenschein reicht nicht
– falls kein Waffenschein vorliegt – Straftat-> Einziehung durch Behörde
– führen auf öffentlichen Veranstaltungen – Straftat
– führen auf Demonstration – Straftat
Schießen:
– erlaubnispflichtig
– nur mit Schießerlaubnisschein – sonst Ordnungswidrigkeit