Bürgerliches Recht- Was ist das überhaupt?

Das Bürgerliche Recht regelt als Teil des Privatrechts die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Privatpersonen – Bürger und Bürger. Das Bürgerliche Recht enthält Rechte und Pflichten die sich auf zumeist alltägliche Vorgänge beziehen. Solche Vorgänge können z.B. ein Kauf, ein Arbeitsverhältnis, oder Eigentumsverhältnisse sein. Alle rechtlichen Vorgaben, die bei solchen Dingen zu beachten sind, findet man im Bürgerlichen Recht.

Um möglichst vielen Ansprüchen gerecht zu werden unterteilt man das Bürgerliche Recht noch in:

– Allgemeinen Teil

– Schuldrecht

– Sachenrecht

– Erbrecht und

– Familienrecht

Als wichtigster Teil für die Sachkundeprüfung benötigt man das Wissen über ein paar Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.