Tierhalterhaftung – Wer haftet bei Schäden durch Tiere?

Grunsätzlich haftet der Tierhalter für jeden Schaden der durch das Tier entsteht.

Der Tierhalter haftet für solche Schäden allerdings nicht, wenn das Tier beruflich genutzt wird und der Halter die erforderliche Sorgfalt bei Aufsicht des Tieres beobachtet hat, oder der Schaden trotz Beachtung der Sorgfalt eingetreten ist.

§ Gesetzestext - §833 BGB - Tierhalterhaftung

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Beispiel 1

Die Hauskatze der Frau H. zerkratzt, beim Ausgang an der Leine, den Arm von Frau G.

Frau H. ist hier schadensersatzpflichtig.

Beispiel 2

Der Wachhund begleitet den Wachmann W. angeleint bei einem Rundgang auf einer Großveranstaltung. Auf einmal kommt eine fremde Person P. auf die beiden zu und möchte den Hund streicheln. Der Wachmann W. spricht lautstark eine Warnung an P. aus, dass der Hund sehr gefährlich ist und beißt. Dennoch kommt P. näher. Der Hund beißt dem P. ins Bein.

Hier muss der Wachmann W. keinen Schadensersatz leisten, da er die erforderliche Sorgfalt beachtet hat und das Tier beruflich genutzt wurde .