Schikaneverbot – Was heißt das?
§226 BGB trifft zum Verbot des Schikanierens eine Aussage. Demnach ist es nicht erlaubt, sein Recht in der Form auszuüben sodass eine andere Person ein Schaden zugefügt wird.
Um dies verständlicher auszudrücken: Es ist nicht erlaubt sein Recht in der Form dazu zu missbrauchen, als das man andere Personen mit seiner Handlung schikaniert.
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Der Sicherheitsmitarbeiter S. ist an der Eingangskontrolle eines großen Festivals eingesetzt. Dort sieht er den Besucher B. der auch gleichzeitig der neue Freund von S.’s Ex-Freundin ist. Um sich an B. zu rächen entschließt sich S. dazu, den B. jedes mal intensiv zu kontrollieren wenn dieser den Eingangs/Ausgangsbereich passiert. Da Herr. B. öfter zu seinem Zelt möchte, kommt er fast stündlich am Eingang vorbei. Dort wird er von S jedes mal 20 Minuten lang kontrolliert.
Diese Maßnahme stellt eine reine Schikane durch S. dar – und ist nicht erlaubt.