Was sind die Rechtfertigungsgründe?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einige Rechte auf die ein Sicherheitsmitarbeiter – aber auch jeder andere Bürger – in bestimmten Situationen als Rechtfertigungsgrund, zurückgreifen kann. Diese Rechtfertigungsgründe machen eine normalerweise widerrechtliche Handlung zu einer erlaubten Handlung.

Es gibt folgende Rechtfertigungsgründe:

§ 227 BGB – Notwehr

§ 228 BGB – verteidigender Notstand

§ 229 BGB – allgemeine Selbsthilfe

§ 859 BGB – Selbsthilfe des Besitzers

§ 860 BGB – Selbsthilfe des Besitzdieners

§ 904 BGB – Angreifender Notstand

(§ 127 StPO – vorläufige Festnahme)

(§ 32 StGB – Notwehr)

(§ 34 StGB – Rechtfertigender Notstand)