Was ist eine Sache?

In §90 BGB findet man die Definition für den Begriff “Sache”, die im weiteren Verlauf zum Verständnis des Bürgerlichen Gesetzbuches sehr wichtig ist.

Der Definition nach sind nur körperliche Gegenstände – Sachen. Demnach können feste (z.B. Buch, Laptop, Stein etc.),flüssige (z.B. Wasser, Spülmittel etc.) oder gasförmige (z.B. Gas in einer Gasflasche) Gegenstände, als Sachen bezeichnet werden. Eine Sache kann sowohl beweglich (z.B. Ball)  als auch unbeweglich (z.B. fest installierter Zigarettenautomat).

Tiere sind gemäß §90a grundsätzlich keine Sachen. Allerdings werden Tiere  im BGB rechtlich wie Sachen behandelt. Licht, Elektrizität oder Wärme sind ebenfalls keine Sachen. Auch der Körper eines lebenden Menschen ist keine Sache.

An Sachen kann man Eigentum oder Besitz erlangen.

§ Gesetzestext - §90 BGB - Begriff der Sache

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

§ Gesetzestext - §90a BGB - Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.