Was ist das Hausrecht?

Grundsätzlich ist das Hausrecht, das Recht entscheiden zu können, welche Personen sich im Hausrechtsbereich aufhalten dürfen, und welche nicht.

Es gibt keinen Paragraphen oder kein Gesetz in dem das Hausrecht verankert ist.

Vielmehr setzt es sich aus mehrere Artikeln und Gesetzen zusammen.

– Artikel 2 – Man hat die Freiheit zu entscheiden was mit seinem Hausrechtsbereich passiert.

– Artikel 13 – Wohnung ist unverletztlich – man kann entscheiden wer rein darf und wer nicht.

– Artikel 14 – Eigentum wird gewährleistet – ohne Eigentum wäre kein Hausrecht möglich.

– § 903 BGB – Eigentümer kann machen was er möchte – und andere ausschließen.

– § 123 StGB – Hausfriedensbruch – Wer sich gegen den Willen des Eigentümers/Besitzers im Hausrechtsbereich aufhält, wird bestraft.

Beispiel

Herr Bürgers wohnt in einem Mehrfamilienhaus. An einem sonnigen Tag steht Herr Yasil vor der Tür und möchte Herrn Bürgers eine wertvolle Goldkette verkaufen. Dieser lehnt jedoch dankend ab. Als Herr B. die Tür schließen möchte, stellt Herr Y. seinen Fuß in den Rahmen, drückt die Tür auf und drängt Herrn B. bis in sein Wohnzimmer. Herr B. schiebt nun Herrn Y. zurück bis vor die Tür und schließt diese. Er nimmt das Hausrecht war und entscheidet sich, dass Herr Y. nicht in seine Wohnung darf.