Was sind die Unfallverhütungsvorschriften?

Wie der Name schon sagt, sind die Unfallverhütungsvorschriften – Vorschriften die der Vorbeugung und Verhinderung von Unfällen dienen sollen. Diese Vorschriften werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) erstellt. Die Genossenschaft, die für den Sicherheitsbereich zuständig ist, nennt man Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Diese Genossenschaften sind die Unfallversicherungsträger – und somit so gesehen die “Krankenkassen für Arbeitsunfälle”.

Die Unfallverhütungsvorschriften sind Rechtsvorschriften. Das bedeutet, dass sie, wie Gesetze, von jeder Person (Unternehmer und Mitarbeiter) beachtet werden müssen.

Wesentliche Unfallverhütungsvorschriften für den Sicherheitsbereich sind:

DGUV Vorschrift 1 –  “Grundsätze der Prävention” (ehemals BGV A1)

ASR A 1.3 –  “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” (ehemals BGV A8)

DGUV Vorschrift 23 –  ” Wach- und Sicherungsdienste” (ehemals BGV C7)