§§2-14 DGUV Vorschrift 1 – Pflichten des Unternehmers

– der Unternehmer hat Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingen Gesundheitsgefahren und wirksame Erste-Hilfe zu treffen

– der Unternehmer darf keine sicherheitswidrigen Weisungen erteilen

– der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln

– diese Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden

– der Unternehmer muss seine Mitarbeiter zum Thema “Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit” zu Gefährdungen und Maßnahmen unterweisen (mind. 1x jährlich, muss dokumentiert werden)

– der Unternehmer darf der Aufgabe entsprechend nur Mitarbeiter einsetzen die, in Beachtung auf Gefahren und Gesundheit, geeignet sind die Aufgabe zu erfüllen

– der Unternehmer muss unberechtigten Personen den Zutritt oder Aufenthalt in bestimmten Arbeitsbereichen verwehren, wenn sonst Gefahren für die Personen entstehen würden

– der Unternehmer muss Arbeitsmittel sofort stilllegen oder einziehen wenn bei diesen Mängel auftreten

– der Unternehmer muss seinen Mitarbeitern die geltenden und relevanten Unfallverhütungsvorschriften zugänglich machen