§§19-31 BGV A1 – Organisation d. betrieblichen Arbeitsschutzes

– der Unternehmer hat je nach Anforderung Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Sicherheitsbeauftragte zu bestellen

– der Unternehmer muss Maßnahmen organisieren die bei Notfällen (Explosion, Brand etc.) auftreten

– der Unternehmer muss aus reichend Personal im Brandschutz Bekämpfung von Bränden unterrichten

– bei Arbeitsplätzen im Freien (z.B. Parkplatz) hat der Unternehmer Maßnahmen gegen Wettereinflüssen zu treffen

– der Unternehmer hat Maßnahmen und erfordlichen Sachmittel für eine Erste-Hilfe zu gewährleisten

– der Unternehmer hat je nach Aufgabe die entsprechende Schutzausrüstung für die Mitarbeiter bereitzustellen