Was sind erlaubnisfreie Schusswaffen?

Schusswaffen die bestimmte Eigenschaften haben, benötigen keine besondere Erlaubnis zum Besitzen oder Führen.

Spielzeugwaffen:

Spielzeugwaffen sind Waffen bei denen Geschosse max. 0,5 Joule aus einem Lauf verschossen werden. Ebenso sind Spielzeugwaffen Waffen die die Zündblättchen, -bänder, -ringe oder Knallkorken verschießen. Diese Art von “Waffen” darf jede Person erwerben, besitzen und führen. Achtung: Sehen Spielzeugwaffen täuschend wie echte Feuerwaffen aus, unterliegen diese dem Führungsverbot!

Soft-Air-Waffen:

Auch Soft-Air-Waffen sind, wenn das Geschoss beim Verschießen aus dem Lauf max. 0,5 Joule aufweist, ohne waffenrechtliche Einschränkungen. Soft-Air-Waffen ab 0,5 Joule fallen unter die waffenrechtlichen Bestimmungen von Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen. Achtung: Sehen Soft-Air-Waffen täuschend wie echte Feuerwaffen aus, unterliegen diese dem Führungsverbot!

Nachbildungen/Attrappen:

Nachbildungen sind Gegenstände die nicht als Schusswaffen hergestellt worden sind und aus denen nicht geschossen werden. Allerdings haben sie eine äußere Form einer Schusswaffe. Grundsätzlich unterliegen diese Gegenstände keinen waffenrechtlichen Einschränkungen. Ausnahme: Diese Nachbildungen und Attrappen dürfen grundsätlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Sind diese Nachbildungen allerdings mind.50% kleiner als deren Original oder in deutlichen Neon-Farben gekennzeichnet dürfen diese trotzdem geführt werden.