Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragte ist in einem Unternehmen für jegliche Belange des Datenschutzes zuständig. Er muss persönliche und fachliche Qualifikationen aufweisen, um die Vorschriften beachten zu können.

Bei einer öffentlichen Stelle die Umgang mit personenbezogenen Daten hat (z.b. Ordnungsamt) ist immer ein Datenschutzbeauftragter zu bestimmen.

Bei einer nicht-öffentlichen Stelle die Umgang mit personenbezogenen Daten hat (z.b. Sicherheitsunternehmen) ist unter folgenden Umständen ein Datenschutzbeauftragter zu bestimmen:

1. wenn mind. 10 Personen Umgang mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben oder

2. wenn mind. 20 Personen Umgang auf anderer Weise mit personenbezogenen Daten haben