Was bedeutet “Datenvermeidung” und “Datensparsamkeit”?

Nach §3a BDSG sollen immer nur so viele Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden wie für den entsprechenden Zweck unbedingt nötig ist. (z.B. Adresse als Rechnungs- oder Mahnanschrift bei einer Onlinebestellung)

Außerdem sollen personenbezogene Daten wenn möglich anonymisiert oder pseudonymisiert werden.

§ Gesetzestext - §3a BDSG

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.