Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung

Unterschied zwischen Unterrichtung und Sachkundeprüfung

-> ACHTUNG: Gesetzliche Änderungen ab 01.12.2016 beachten!! <-

Immer wieder werde ich gefragt, wozu man die Sachkundeprüfung eigentlich braucht, oder was man danach machen kann. Viele Kollegen kennen gar nicht den Unterschied zwischen verschiedenen Schulungen (40h oder 80h) und der Sachkundeprüfung.  Viele Sicherheitsdiense verlangen den Sachkundenachweis obwohl Mitarbeiter gar nicht in den sachkundepflichtigen Bereichen eingesetzt werden. Wir geben euch einen Überblick über den Einstieg ins Wachgewerbe.

Sachkundenachweis - §34a GewO
1. 40-stündige Unterrichtung

Die 40-stündige Unterrichtung ist ein Lehrgang der durch die IHK durchgeführt wird. Inhalt dieser Schulung sind die Themengebiete Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Gewerberecht und Datenschutzrecht, sowie Bürgerliches Gesetzbuch,  Straf- und Verfahrensrecht,  Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen und Sicherheitstechnik. Am Ende des Lehrgangs schreibt man aber keine Prüfung, sonder erhält lediglich eine Urkunde über die Teilnahme an der Schulung. Mit dieser Unterrichtung darf man dann als normaler Sicherheitsmitarbeiter im Wachgewerbe tätig sein. Allerdings nicht als Türsteher, Citystreife oder Ladendetektiv. Man darf damit also z.B. Geld- und Werttransporte fahren oder auch als Revierfahrer arbeiten. Weitere Einschränkung ist, dass man sich auch nicht mit einem Bewachungsunternehmen selbstständig machen darf. Die Kosten für diesen Kurs belaufen sich auf etwa 400 €.

Ort der Schulung:  Industrie- und Handelskammer (IHK)

Prüfung: Nein

Dauer: 40 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

Preis: ca. 400 €

Was darf man danach machen?: Mitarbeiter in allen Tätigkeitsbereichen außer Türsteher, Citystreife oder Ladendetektiv

2. 80-stündige Unterrichtung  (gilt nicht mehr!)

Genauso wie die 40-stündige ist auch die 80h-Unterrichtung ein Lehrgang bei der IHK. Allerdings umfasst die 80-stündige Unterrichtung doppelt so viele Unterrichtseinheiten. Der Kurs dauert also doppelt so lang. Diese Unterrichtung ist an Personen gerichtet, die sich im Sicherheitsgewerbe selbstständig machen wollen. Allerdings dürfen diese Personen dann keine Tätigkeiten als Türsteher, Citystreife oder Ladendetektiv anbieten. Ein Angebot von normalem Veranstaltungsschutz oder Bewachungstätigkeiten wie der Objektschutz ist aber möglich. Auch diesen Lehrgang schließt man ohne Prüfung ab. Die Themengebiete sind die gleichen wie bei der 40h-Unterrichtung. Die Kosten für die 80h-Unterrichtung betragen etwa 800 €.

Ort der Schulung:  Industrie- und Handelskammer (IHK)

Prüfung: Nein

Dauer: 80 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

Preis: ca. 800 €

Was darf man danach machen?: Mitarbeiter und Unternehmer in allen Tätigkeitsbereichen außer Türsteher, Citystreife oder Ladendetektiv

3. Sachkundeprüfung nach §34a GewO

Die Sachkundeprüfung ist wohl der Abschluss, mit dem die meisten Sicherheitsmitarbeiter im Wachgewerbe arbeiten. Im Gegensatz zu den Schulungen benötigt man hierfür eine bestandene Prüfung bei der IHK. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen, und einem mündlichen Teil. Im Gegensatz zu den Schulungen muss man aber keinen Kurs bei der IHK belegen. Entweder kann man sich selbst auf die Prüfung vorbereiten, oder einen Vorbereitungskurs besuchen. Diese Vorbereitungskurse werden sowohl von der IHK aber auch von privaten Sicherheitsdiensten und Bildungsanbietern angeboten. Es gibt sowohl Abendkurse die man neben dem Hauptjob besucht, aber auch Vollzeitkurse die über einen längeren Zeitraum gehen. Für die meisten Personen reichen Kurse mit einer Dauer von ca. 60-100 Stunden. Je nach Länge des Kurses variiert auch der Preis. Mit der bestanden Sachkundeprüfung nach §34a GewO kann man dann auch in den Bereichen als Türsteher, Citystreife oder Ladendetektiv tätig sein.  Sowohl als Mitarbeiter als auch als Selbstständiger mit einem Bewachungsunternehmen. Die Kosten belaufen sich je nach Anbieter des Vorbereitungskurses auf etwa 700 €. Die reinen Prüfungskosten für die Prüfung bei der IHK betragen lediglich ca. 150€.

Ort der Schulung:  IHK / privater Bildungsanbieter / Sicherheitsdienste

Prüfung:  Ja, bei der IHK

Dauer:  unterschiedlich je nach Anbieter (Abendkurse oder Vollzeit – ca. 60-380 Unterrichtseinheiten)

Preis: ca. 600 € in Abendkurs – oder ca. 2500€ in Vollzeitkurs -> Kostenübersicht

Was darf man danach machen?: Mitarbeiter und Unternehmer in allen Tätigkeitsbereichen des Sicherheitsgewerbes auch Türsteher, Citystreife oder Ladendetektiv.

Fazit

In vielen Sicherheitsunternehmen ist die Sachkundeprüfung nach §34a GewO die Voraussetzung für eine Anstellung. Selbst als Aushilfe auf 450€-Basis wollen viele Sicherheitsdienste die Sachkunde als Nachweis haben. Ich empfehle jeder Person die im Sicherheitsbereich arbeiten will die Sachkundeprüfung, da man auch als Türsteher, Citystreife oder Ladendetektiv arbeiten darf. Außerdem ist die Prüfung mit einem Vorbereitungskurs nicht viel teurer als eine Unterrichtung mit 40 Stunden oder 80 Stunden bei der IHK. Jedoch hat man mehr Möglichkeiten. Wer noch höher hinaus möchte, kann eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder ein Studium im Sicherheitsbereich beginnen.

Bleibt sicher.

Christian

Showing 3 comments
  • mike

    Hallo, das war super erklärt.
    Gruß Mike

  • Nikolaos

    Bravo..