Hoheitliche Rechte – wer hat sie?

Hoheitliche Rechte sind Rechte die nur der Staat hat. So können z.B. Polizei oder Ordnungsamt auf hoheitliche Rechte zurückgreifen.

Dem normalen Bürger und Sicherheitsmitarbeiter stehen hingegen keine hoheitlichen Rechte zur Verfügung. (Dies geht nur in ganz, ganz seltenen Ausnahmen: Schutz von Bundeswehrflächen, Flughäfen oder Atomkraftwerken. Und dann sind diese Rechte auch konkret festgelegt und stark begrenzt.)

Die Polizei ist grundsätzlich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig (z.B. Verkehrskontrollen), kann aber auch im privaten Bereich bei z.B. Durchsuchungsbefehlen oder Gefahr im Verzuge tätig werden. Sie besitzen hoheitliche Rechte. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft müssen nach dem sog. “Legalitätsprinzip” alle Straftaten verfolgen die ihnen bekannt werden.

Die Sicherheitsmitarbeiter einer Sicherheitsfirma sind nur für die private Sicherheit zuständig. Sie dürfen also nicht für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig werden und besitzen auch keine hoheitlichen Rechte. Sie kommen in der Regel in privaten Hausrechtsbereichen (z.B. Diskothek) zum Einsatz. Private Wachpersonen können nach dem sog. “Opportunitätsprinzip” Straftaten verfolgen, müssen dies aber nicht tun.