Gewaltmonopol – was heißt das?

Wer das Gewaltmonopol besitzt, darf körperliche Gewalt anweden.

In Deutschland ist  das Gewaltmonopol nur staatliche Organe (z.b. Polizei) überlassen. Es ist also Privatpersonen grundsätzlich nicht erlaubt körperliche Gewalt gegen andere Menschen anzuwenden.

Ausnahme: In manchen Situationen darf auch eine Privatperson Gewalt anwenden. Dies ist z.B. bei einer Notwehr- oder Notstandsituation, oder einer Besitzwehr bzw. Besitzkehr möglich (Jedermannsrechte).

Privates Sicherheistmonopol – was heißt das?

Im Gegensatz zum Gewaltmonopol liegt das private Sicherheitsmonopol in Händen des privaten Sicherheitsgewerbes. Für die Sicherheit auf privaten Veranstaltungen oder Objekten sind also die Sicherheitsdienste zuständig.

Private Sicherheitsmitarbeiter werden also auf Grundlage der Jedermannsrechte, Besitzdienerrechte und der Rechtfertigungsgründe tätig. Diese Rechte stehen auch jeder anderen Person in Deutschland zu.