Föderalismus – hä?

Das Wort dafür klingt viel komplizierter als es ist.

Es bedeutet, dass mehrere Organisationseinheiten ein Ganzes bilden.

In Deutschland ist dies wie folgt geregelt:

Die Bundesrepublik Deutschland ist in 16 Bundesländer aufgeteilt.
Diese besitzen eigene Regierungen, die Landesregierungen, und eigene Gesetzgebungen auf Landesebene. Auch die Polizei wird, neben der Bundespolizei, auch auf die Bundesländer aufgeteilt. Dieses Zusammenwirken von Bund und Bundesländern bezeichnet man als Föderalismus.