Vorsatz und Fahrlässigkeit

Strafbar ist grunsätzlich erstmal nur vorsätzliches Handeln. Aber auch fahrlässiges Handeln kann strafbar sein. Dies muss dann im entsprechenden Gesetz aber ausdrücklich mit Strafe bedroht sein.

Vorsätzliches Handeln ist das Handeln mit Wissen und Wollen in dem Bewusstsein dass die Handlung widerrechtlich ist. Die Person handelt also bewusst und in voller Absicht.

Fahrlässiges Handeln hingegen ist das Außer-Acht-lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Wer fährlässig handelt, handelt also ohne Absicht, aber mit einer Unvorsichtigkeit.