Keine Strafe ohne Gesetz
§1 StGB besagt, dass es keine Strafe ohne Gesetz geben darf. Das bedeutet, dass eine Person für ihr Handeln nicht bestraft werden kann, wenn es kein Gesetz gibt welches diese Handlung beschreibt und unter Strafe stellt.
Dementsprechend kann man auch nicht im Nachhinein für eine Tat bestraft werden, wenn diese erst nach der Tat in den Katalog des Strafgesetzbuches aufgenommen worden ist. (sog. Rückwirkungsverbot)
§ Gesetzestext - §1 StGB
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.