Was ist eine Straftat?

Eine Straftat, auch Delikt genannt, ist ein Verhalten, das durch ein Gesetz mit Strafe bedroht ist.

Eine Straftat setzt sich zusammen aus:

Diese drei Teile einer Straftat müssen zwingend vorliegen. Entfällt nur einer der drei Teil, liegt keine Straftat mehr vor.

1. Tatbestand

Der Tatbestand ist die Gesamtheit der Merkmale einer strafbaren Handlung. Umgangsprachlich kann man auch sagen: Der Tatbestand ist das, was von einer Person gemacht werden muss, damit überhaupt eine Straftat vorliegt. Es gibt objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale.

Objektive Tatbestandsmerkmale sind die Merkmale einer Straftat die durch jede Person von außen wahrgenommmen werden können (z.B. die Handlung des Täters). Subjektive Tatbestandsmerkmale sind Merkmale einer Straftat, die im inneren des Täters liegen, und nicht von jeder Person von außen wahrgenommen werden können. (z.B. Einstellung, Ansicht, Motiviation, Antrieb des Täters)

2. Rechtswidrigkeit

Rechtswidrig ist ein Verhalten, wenn es gegen geltendes Recht und Gesetz verstößt. Eine Person handelt nicht rechtswidrig, wenn sie einen Rechtfertigungsgrund für ihre Handlung hat. (z.B. Notwehr)

Rechtfertigungsgründe:

– §32 StGB – Notwehr

– §34 StGB – rechtfertigender Notstand

– §127 StPO – vorläufige Festnahme

– §227 BGB – Notwehr

– §228 BGB – defensiver/verteidigender Notstand

– §229 BGB – allgemeine Selbsthilfe

– §859/860 BGB – Selbsthilfe des Besitzers/Besitzdieners

– §904 BGB – aggressiver/angreifender Notstand

3. Schuld

Schuldhaft ist eine Handlung wenn den Täter keine Entschuldigungsgründe oder Schuldausschließungsgründe betreffen.

Schuldausschließungsgründe:

-Kind unter 14 Jahre,

-Vollrausch,

-psychische Unzurechnugnsfähigkeit

Entschuldigungsgründe:

– §33 StGB – Notwehrexzess

– §35 StGB – entschuldigender Notstand