Was ist das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung?
Unter dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung versteht man im Allgemeinen die Gesamtheit der Gesetze, Vorschriften und ungeschriebenen Rechte die die Grundlage des menschlichen Zusammenlebens in der Öffentlichkeit bilden.
Die öffentliche Sicherheit garantiert die Unverletzbarkeit des deutschen Rechts, die Funktionsfähigkeit des Staates und der individuellen Rechtsgüter.
Die öffentliche Ordnung hingegen schützt alle ungeschriebenen Regeln des täglichen, menschlichen Zusammenlebens.