Aufbau des Strafgesetzbuches
Das StGB wird in den
allgemeinen Teil ( §§ 1 – 79b) und in den
besonderen Teil (§§ 80 – 358) unterschieden.
Im allgemeinen Teil stehen allgemeine Vorschriften die zur Beurteilung von Straftaten angewendet werden (z.B. was ist ein Versuch, was sind Verbrechen und Vergehen etc.)
Im besonderen Teil hingegen sind alle Straftaten die es gibt aufgelistet. Hier findet sich auch der Tatbestand – also das was gemacht werden muss, damit überhaupt eine Straftat vorliegt-, sowie die Art und der Umfang der Bestrafung der Tat (z.B. was ist ein Hausfriedensbruch, was ist ein Diebstahl etc.)
Es gibt aber auch Straftaten die in anderen strafrechtlichen Nebengesetzen (z.B. Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz) zu finden sind.
Aus der Strafprozessordnung spielt der § 127 – die vorläufige Festnahme eine wichtige Rolle.