Täterschaften – Alleintäter, Mittäter, Anstiftung, Beihilfe
§25 StGB – Alleintäter und Mittäter
Begeht eine Person eine Straftat alleine, so ist dieser Alleintäter.
Begehen mehrere Personen eine Straftat zusammen, und sind am Taterfolg interessiert, so sind die Personen Mittäter.
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
Herr A. geht auf Herrn H. zu und schlägt diesen zusammen. Herr A. ist Alleintäter.
Herr A., B. und C. gehen auf Hernn H. zu und schlagen diesen gemeinschaftlich zusammen. Nun sind die Herrn A, B und C Mittäter.
§26 StGB – Anstiftung
Eine Person, die jemand anderen zu einer Straftat anstiftet wird genauso bestraft als würde sie die Tat selbst begehen. Solch eine Anstiftung wird durch die psychische Beeinflussung hervorgerufen. (z.B. Zureden, Überreden, Bezahlung)
(1) Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Frau Z. möchte ihrer Nachbarin N. eins auswischen und bittet ihren Mann einen tiefen Kratzer in Frau N’s Auto zu ziehen.
Frau Z. fungiert hier als Anstifter und kann, wie auch ihr Mann, wegen Sachbeschädigung verurteilt werden.
§27 StGB – Beihilfe
Wer einem anderen bei seiner Tat Hilfe leistet ist Gehilfe und wird ebenfalls, milder als der Täter, bestraft. Solche Hilfe ist entweder physisch (aktive Hilfe) oder psychisch (motivieren/bestärken).
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Herr Y. möchte Herrn F. zusammenschlagen, da dieser ihm noch Geld schuldet. Herr B. der Kumpel von Herrn Y. bietet diesem einen Baseballschläger an, damit dieser Herrn F. so richtig durchnehmen könne. Herr Y. schlägt Herrn F. am nächsten Tag mit diesem Baseballschläger brutal zusammen.
Herr B. leistet hier Beihilfe zu der Tat von Herrn Y.