§229 – fahrlässige Körperverletzung
Objektiver Tatbestand:
Wer…
– eine Körperverletzung an einer anderen Person durch Fahrlässigkeit verursacht-
Subjektiver Tatbestand:
Fahrlässigkeit
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Nein
§ Gesetzestext - §229 - fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Beispiel
Ralf möchte Laura zeigen wie man einen Stock schnitzt. Als er das Messer jedoch ansetzt rutscht er ab, und schneidet Laura in die Hand.