§201 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Objektiver Tatbestand:

Die Vertraulichkeit des Wortes wird von jemandem verletzte, der unbefugt…

– das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einem Tonträger  aufnimmt (z.B. geheime Tonbandaufzeichnung)

oder…

– eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder an eine Dritte Person weitergibt.

oder…

– das nicht für seine Kenntnis bestimmte Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört.

oder…

– das abgehörte oder aufgenommene Gespräch öffentlich mitteilt.

Subjektiver Tatbestand:

Vorsatz

Bestrafung:

– Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren

Verbrechen oder Vergehen?

Vergehen

Versuch strafbar?

Ja

§ Gesetzestext - §201 - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
    1.     das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2.     eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
    1.     das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
    2.     das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden.

Beispiel

Waldemar wird von seiner Ex-Freundin angerufen und nimmt dieses Gespräch ohne ihr Wissen auf.

Diese Aufnahmen nutzt Waldemar später um seine Ex-Freundin unter Druck zu setzen.