§255 – Räuberische Erpressung

Objektiver Tatbestand:

Wird…

– eine Epressung durch

– Gewalt gegen eine Person, oder durch Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen.

Eine räuberische Erpressung ist eine Erpressung + Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben.

Subjektiver Tatbestand:

Vorsatz

Bestrafung:

– Freiheitsstrafe nicht unter 1

Verbrechen oder Vergehen?

Verbrechen

Versuch strafbar?

Ja

§ Gesetzestext - §255 - Räuberische Erpressung

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.

Beispiel

Der Täter T. kommt seinem Opfer O. entgegen. T. hält O. ein Messer an den Hals und fordert die Rausgabe von Handy und Portmonee. O. händigt T. die Sachen aus.