Was ist Datenschutz?
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aus der Kombination von Artikel 2 (Freiheit der Person) und Artikel 1 (Würde des Menschen) ein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch die sogenannte „informationelle Selbstbestimmung“. Neben dieser „informationellen Selbstbestimmung“ unseres Grundgesetzes wurde in Artikel 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union ausdrücklich der „Schutz personenbezogener Daten“ festgelegt. Dort steht unmittelbar geschrieben, dass jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogener Daten hat.
Der Datenschutz dient dem Schutz personenbezogener Daten einer jeden Person und umfasst Maßnahmen die dem unbefugten Einblick oder einem Missbrauch der Daten verhindern sollen.
Der Datenschutz wird durch bestimmte Gesetze genauer reguliert und ausgestaltet.
In Deutschland gilt die „Datenschutz-Grundverordnung“ der Europäischen Union (DS-GVO), welche für alle EU-Länder gilt. Zusätzlich aber auch ein eigenes, deutsches Gesetz das „Bundesdatenschutzgesetz“ (BDSG) sowie in jedem Bundesland auch eine eigenes „Landesdatenschutzgesetz“ (LDSG).
An die Datenschutzgesetze müssen sich sowohl öffentliche Stellen (z.B. Ämter, Behörden) aber auch nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen) halten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten.
Das Ziel und der Anwendungsbereich all dieser Gesetze ist der Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen (Menschen) gegen missbräuchliche Verwendung. Grundsätzlich sind Daten von juristischen Personen, also Unternehmen, Verein etc. von diesem Gesetz nicht geschützt.
Gesetzliche Bestimmungen des Datenschutzes:
– EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
– Bundesdatenschutzgesetz (neu) (BDSG-neu)
– Landesdatenschutzgesetze (LDSG)