Verhängung von Geldbußen

Bei Verstoß gegen die DSGVO kann die Aufsichtsbehörde Geldbußen verhängen, die von der datenverarbeitenden Stelle gezahlt werden muss. Die Geldbußen sollen wirksam und abschreckend, aber auch verhältnismäßig sein.

Ausschlaggebend für die Höhe des Bußgeldes sind z.B. Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit, Grad der Vernachlässigung der Pflichten, frühere Verstöße oder Ähnliches.

Es sind Geldbußen von bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweit erziehen Jahresumsatzes von Unternehmen möglich, je nachdem welcher Betrag höher ist.