Haftung und Recht auf Schadensersatz

Gemäß Artikel 82 der DSGVO hat jede Person, die durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter.

Dementsprechend gilt, dass der Verantwortliche bzw. ein Auftragsverarbeiter für den Schaden haftet, wenn sich nicht an die DSGVO gehalten hat und den Pflichten aus der Verordnung nicht nachgekommen ist.

Kann der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter nachweisen, dass er alle möglichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten unternommen hat kann er sich der Haftung entziehen.