Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Daten?

Grundsätzlich gilt bezüglich der Rechtmäßigkeit für die Verarbeitung von Daten das gleiche wie für alle andere Gesetzesbereich. Diese ist nämlich dann rechtmäßig, wenn Gesetze dies ausdrücklich genehmigen oder gegen keine geltenden Gesetze oder Rechte verstoßen.

Genauere Angaben dazu enthält Artikel 6 DSGVO. Dementsprechend ist eine Verarbeitung nur dann rechtmäßig, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

1.  Betroffene Person hat Einwilligung für die Verarbeitung gegeben (z.B. Anmeldung bei Newsletter im Internet und Zustimmung der Datenschutzbestimmungen)

2. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrages oder Vertragsgestaltung notwendig (z.B. Eintragung der persönlichen Daten in den Mietvertrag)

3. die Verarbeitung ist für zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nötig (z.B. Aufnahme aller Daten aus der Steuererklärung durch das Finanzamt)

4. die Verarbeitung ist erforderlich um lebenswichtige Interessen zu schützen (z.B. Auslesen der Daten von der Krankenkassenkarte im Krankenhaus bei Einlieferung nach einem schweren Unfall)

5. eine Verarbeitung die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt geschieht, wobei die Berechtigung dazu zuvor übertragen worden sein muss (z.B. Citystreife, die zuvor vom Ordnungsamt eine Berechtigung bekommen hat Platzverweise auszusprechen, nimmt die Personalien eines Störers auf)

6. die Verarbeitung ist erforderlich um die berechtigten Interessen von sich oder einem Dritten zu wahren und die Interessen bzw. Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen. Eine besondere Abwägung muss hier vor allem bei Kindern erfolgen. (z.B. Kameraüberwachung an sensiblen öffentlichen Einrichtungen wie Flughäfen, Bahnhöfen etc.)

 

Zusätzlich erweitert §24 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weitere Rechtmäßigkeiten innerhalb Deutschlands, für die Verarbeitung zu noch mehr Zwecken durch nicht öffentliche Stellen, also private Stellen (z.B. Unternehmen etc.)

Demnach dürfen personenbezogene Daten auch zu anderen Zwecken verarbeitet werden, als so jedem zu dem sie erhoben worden sind, wenn einer der folgenden Punkte vorliegt:

1. Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich (z.B. ein Chemikalien-Unternehmen gibt Daten über einen verdächtigen Kunden an Sicherheitsbehörden weiter, weil dieser Chemikalien zum Bau einer Bombe gekauft hat)

2. Geltendmachung, Ausübung bzw. Verteidigung von zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. ein Gast einer Diskothek hinterlässt seine Daten bei einem Gewinnspiel am Eingang, später soll er nach einem Streit ein Hausverbot erhalten und will seine Daten nicht herausgeben. Nun werden die Daten für einen anderen Zweck genutzt)

Bei der Verarbeitung von besonders sensiblen personenbezogenen Daten gibt es noch weitere Bestimmungen die erfüllt sein müssen, damit diese anderweitig verwendet werden können.