Was ist das “Bewacherregister”?
Seit Mitte 2019 gibt es ein sogenanntes „Bewacherregister“. In diesem Bewacherregister sind Daten über die Gewerbetreibenden sowie die Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen gespeichert. Ziel dieses Registers ist es, das Sicherheitsgewerbe in Deutschland strenger zu regulieren und insbesondere überwachen zu können. Dieses Register wird beim „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ geführt.
Im Bewacherregister sind beispielsweise folgende Daten erfasst:
– Daten zur Identifizierung von Personen (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, -Ort und -Land, Staatsangehörigkeit, Wohn- bzw. Meldeanschrift, Wohnorte der letzten 5 Jahre sowie ein Ausweisdokument),
– Daten zum Nachweis der Zuverlässigkeit (Datum, Art und Ergebnis der Überprüfung etc.),
– Daten zum Nachweis der Qualifikation (z.B. Sachkundenachweis mit Datum, Ort, Ausstellende IHK etc.)
– Daten von den zuständigen Personen die bei den Ordnungs- und Gewerbeämtern für die Bearbeitung von Sicherheitsunternehmen zuständig sind (Sachbearbeiter beim örtlichen Ordnungsamt mit Name, E-Mail, Telefon etc.)
Unter bestimmten Umständen, z.B. wenn das Sicherheitsunternehmen wieder geschlossen wird, werden einige dieser Daten dann wieder gelöscht.
Wird ein deutsches Sicherheitsunternehmen im europäischen Ausland tätig, darf die Behörde die im Bewacherregister gespeicherten Daten auch an das entsprechende Nachbarland übersenden.