Voraussetzungen für Unternehmer
Wer ein Sicherheitsunternehmen eröffnen und führen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind hier aufgelistet. Sollte auch nur ein Kriterium nicht erfüllt sein, so wird der Person untersagt ein Sicherheitsunternehmen zu führen.
– Zuverlässigkeit
– geordnete Vermögensverhältnisse
– Bescheinigung der IHK über den Sachkundenachweis nach §34a GewO
– Haftpflichtversicherung
(- Erlaubnis der zuständigen Behörde – Bewachungserlaubnis (i.d.R. das örtliche Ordnungsamt))
Frau Balto, 22 Jahre alt, ist ausgebildete Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Sie möchte sich mit einem Sicherheitsunternehmen selbstständig machen. Also beantragt sie die Bewachungserlaubnis beim Ordnungsamt. Doch dieses händigt ihr keine Bewachungserlaubnis aus. Als sie nachfragt, stellt sich heraus, dass sie bereits mehrfach wegen Betruges verurteilt worden ist. Daher untersagt das Ordnungsamt ihr die Ausübung eines eigenen Bewachungsgewerbes.
– Zuverlässigkeit
– geordnete Vermögensverhältnisse
– Bescheinigung der IHK über den Sachkundenachweis nach §34a GewO
– Haftpflichtversicherung
(- Erlaubnis der zuständigen Behörde – Bewachungserlaubnis (i.d.R. das örtliche Ordnungsamt))