Gewerberecht – Was ist das überhaupt?
Grundsätzlich ist es über die Berufsfreiheit (Grundrecht Art. 12 GG) jedem Menschen gestattet den Beruf oder das Gewerbe auszüben welches er möchte.
In der Gewerbeordnung (GewO) sind jedoch rechtliche Vorgaben enthalten, die bei der Gründung und Führung eines Gewerbes beachtet werden müssen. Speziell für das Bewachungsgewerbe gibt es zusätzlich zur Gewerbeordnung eine weitere Verordnung die bei der Ausübung eines Sicherheitsgewerbes zwingend beachtet werden muss – die Bewachungsverordnung (BewachV).
Durch diese Verordnungen wird die Gewerbelandschaft “geordnet”.
Im Folgenden finden Sie einige wichtige Grundlagen für das Sicherheitsgewerbe aus der Gewerbeordnung(GewO) und der Bewachungsverordnung (BewachV).