DGUV Vorschrift 23 – Wach- und Sicherungsdienste
Die DGUV Vorschrift 23 ist eine Verordnung der Berufsgenossenschaften, die extra für das Sicherheitsgewerbe erlassen worden sind. Da die Mitarbeiter im Sicherheitsbereich besonderen Gefahren ausgesetzt sind (z.B. Tragen einer Waffe, berauschte Personen etc.), ist es nötig besondere Gesundheitsschutzvorkehrungen zu treffen. Diese sind in der DGUV Vorschrift 23 erfasst.