Was bedeutet widerrechtlich oder rechtswidrig?

Widerrechtlich bedeutet das gleiche wie rechtswidrig. Im Zivilrecht wird der Begriff “widerrechtlich” verwendet, im Strafrecht der Begriff “rechtswidrig”.

Beide bedeuten, dass gegen geltendes Recht und Gesetz verstoßen wird. Eine Handlung ist dann widerrechtlich/rechtswidrig wenn kein Rechtfertigungsgrund vorliegt.