Was sind die Rechtfertigungsgründe?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einige Rechte auf die ein Sicherheitsmitarbeiter – aber auch jeder andere Bürger – in bestimmten Situationen als Rechtfertigungsgrund, zurückgreifen kann. Diese Rechtfertigungsgründe machen eine normalerweise widerrechtliche Handlung zu einer erlaubten Handlung.
Es gibt folgende Rechtfertigungsgründe:
§ 227 BGB – Notwehr
§ 228 BGB – verteidigender Notstand
§ 229 BGB – allgemeine Selbsthilfe
§ 859 BGB – Selbsthilfe des Besitzers
§ 860 BGB – Selbsthilfe des Besitzdieners
§ 904 BGB – Angreifender Notstand
(§ 127 StPO – vorläufige Festnahme)
(§ 32 StGB – Notwehr)
(§ 34 StGB – Rechtfertigender Notstand)