Was ist Besitz? – Wer ist Besitzer?
In §854 BGB ist festgehalten was Besitz ist und wer Besitz erwirbt.
Demnach ist ein Besitzer derjenige, der die tatsächliche Gewalt (Sachherrschaft) über eine Sache erwirbt und ausübt. Umgangsprachlich erklärt ist also die Person, die grade Zugriff auf eine Sache hat der Besitzer.
Wenn der Eigentümer die Sache grade selbst besitzt, er also sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Sachherrschaft ausübt spricht man von Eigenbesitz..
Wenn der Eigentümer die Sache grade nicht selbst besitzt, sondern sie z.B. verliehen hat ist jemand anderes der Besitzer der Sache. Man spricht hier vom Fremdbesitz.
Der Besitzer der Sache, hat die tatsächliche Sachherrschaft.
Der Eigentümer einer Sache hingegen, hat die rechtliche Sachherrschaft.
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.
Andrea kauft sich in einem Bekleidungsshop eine neue Hose. Sie ist also Eigentümerin.
Als sie nachhause kommt, verliebt sich ihre Tochter Sandra unsterblich in die Hose.
Am nächsten Tag verleiht Andrea diese an ihre Tochter Sandra, damit diese mit der Hose zu ihrem Mädelsabend gehen kann. Sandra ist nun die Besitzerin der Hose. Sie hat nur die tatsächliche Sachherrschaft, während ihre Mutter Andrea die rechtliche Sachherrschaft innehat.
Volker geht in einen Lebensmitteldiscounter um sein Mittagessen zu kaufen. Als er am Regal mit den Konservendosen angelangt, nimmt er eine Dose aus dem Regal. Er ist nun der Besitzer. Er übt die tatsächliche Sachherrschaft aus. Erst nachdem er die Dose an der Kasse bezahlt hat, wird er zum Eigentümer.