Was ist Besitzdienerschaft? – Wer ist Besitzerdiener?
In §855 BGB ist festgehalten was Besitzdienerschaft ist und wer Besitzdiener ist.
Demnach ist ein Besitzerdiener derjenige, der die tatsächliche Gewalt (Sachherrschaft) über eine Sache, oder die Rechte (z.B. Hausrecht) für den Besitzer ausübt. Der Besitzdiener ist dem Besitzer gegenüber weisungsgebunden. Außerdem muss der Besitzdiener immer im Sinne des Besitzers handeln. So ist es z.B. nicht möglich eine Person aus einem Gebäude zu verweisen, obwohl der Besitzer sich mit der Person treffen wollte.
Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer.
Die Sicherheitsfirma – SuSi GmbH – bekommt für einen neuen Auftrag in einer Diskothek das Hausrecht vom Besitzer zugesprochen. Sie kann also an der Tür entscheiden, wer sich in der Diskothek aufhalten darf und wer nicht. Sie muss aber im Sinne des Besitzers handeln, und sich an dessen Weisungen halten. Während des Auftrages ist die SuSi GmbH Besitzdiener.